Abgeschlossenheitserklärung
Die Abgeschlossenheitserklärung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie bestätigt, dass einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten baulich voneinander abgeschlossen und eigenständig nutzbar sind.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde auf Grundlage entsprechender Antragsunterlagen erteilt. Hierfür sind vollständige und den behördlichen Anforderungen entsprechende Bestandspläne erforderlich.
Wir erstellen die notwendigen Planunterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens. Dabei achten wir darauf, dass die Unterlagen den aktuellen Anforderungen der zuständigen Behörde entsprechen und eine zügige Bearbeitung ermöglichen.

