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Bauantrag

Ein Bauantrag ist bei vielen Neubauten, Umbauten, Anbauten und Änderungen an bestehenden Gebäuden erforderlich. Damit ein Bauvorhaben genehmigungsfähig geplant und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden kann, müssen die baurechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und die erforderlichen Bauvorlagen und Planunterlagen erstellt werden.

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Als Architekturbüro übernehmen wir die Genehmigungsplanung und Erstellung von Bauanträgen für private und gewerbliche Bauvorhaben. Von der ersten Prüfung des Vorhabens über die Erstellung der Bauzeichnungen bis zur Einreichung des Bauantrags begleiten wir den Genehmigungsprozess und stehen für planerische Rückfragen der Behörde zur Verfügung.

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Dabei bearbeiten wir sowohl Bauanträge für Neubauten als auch Genehmigungsverfahren für Umbauten, Anbauten, Erweiterungen und Änderungen an Bestandsgebäuden.

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Wann ist ein Bauantrag erforderlich?

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Ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Art und Umfang der geplanten Maßnahme sowie den jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften ab.

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Ein Bauantrag kann beispielsweise bei einem Neubau, Anbau, einer Gebäudeerweiterung, größeren Umbaumaßnahmen oder bestimmten Nutzungsänderungen erforderlich werden.

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Auch Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die auf den ersten Blick vergleichsweise gering erscheinen, können genehmigungsrechtlich relevant sein.

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Deshalb sollte möglichst frühzeitig geprüft werden, welche baurechtlichen Anforderungen für das konkrete Vorhaben gelten und welches Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

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Bauantrag erstellen lassen

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Wer einen Bauantrag erstellen lassen möchte, benötigt eine Planung, die sowohl die Vorstellungen des Bauherrn als auch die baurechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

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Zunächst wird das geplante Bauvorhaben untersucht und eine entsprechende Entwurfs- und Genehmigungsplanung entwickelt. Anschließend werden die für den Bauantrag erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen, Formulare und weiteren Bauvorlagen zusammengestellt.

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Bei bestehenden Gebäuden müssen dafür häufig zunächst vorhandene Bauunterlagen geprüft werden. Sind keine aktuellen oder verlässlichen Bestandspläne vorhanden, kann zusätzlich ein Aufmaß des Gebäudes erforderlich sein.

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Welche Unterlagen werden für einen Bauantrag benötigt?

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Die erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag unterscheiden sich je nach Bauvorhaben und Genehmigungsverfahren.

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Typischerweise können hierzu ein Lageplan, Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, eine Baubeschreibung sowie weitere Berechnungen und Nachweise gehören.

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Abhängig vom Projekt können zusätzliche Unterlagen und Fachplanungen erforderlich sein, beispielsweise zu Statik, Brandschutz, Stellplätzen, Entwässerung oder weiteren technischen und baurechtlichen Anforderungen.

Welche Bauvorlagen konkret benötigt werden, wird deshalb projektspezifisch geprüft.

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Genehmigungsplanung für den Bauantrag

 

Die Genehmigungsplanung bildet die planerische Grundlage des Bauantrags.

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Dabei wird der zuvor entwickelte Entwurf so ausgearbeitet, dass die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Informationen aus den Bauvorlagen hervorgehen.

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Neben Gestaltung und Funktion müssen insbesondere die relevanten bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

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Eine sorgfältige Genehmigungsplanung hilft dabei, offene Fragestellungen bereits vor der Einreichung des Bauantrags zu erkennen und die erforderlichen Unterlagen möglichst vollständig zusammenzustellen.

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Bauantrag für Umbau und Sanierung

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Auch bei einem Umbau oder einer Sanierung kann ein Bauantrag erforderlich sein.

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Insbesondere größere Grundrissänderungen, Eingriffe in relevante Bauteile, Erweiterungen oder andere wesentliche Veränderungen eines bestehenden Gebäudes können genehmigungsrechtlich relevant sein.

Bei der Genehmigungsplanung im Bestand muss neben der geplanten Veränderung auch die vorhandene Gebäudesituation berücksichtigt werden.

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Dazu werden vorhandene Pläne und Genehmigungen geprüft und bei Bedarf mit dem tatsächlichen Bestand abgeglichen.

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Bauantrag für Anbau und Erweiterung

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Wer sein Haus oder eine andere Immobilie durch einen Anbau oder eine Erweiterung vergrößern möchte, muss zunächst prüfen, welche baulichen Möglichkeiten auf dem Grundstück bestehen.

Dabei können unter anderem planungsrechtliche Vorgaben, Grundstücksausnutzung, Abstandsflächen und weitere baurechtliche Anforderungen eine Rolle spielen.

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Auf dieser Grundlage entwickeln wir die Planung für den Anbau, erstellen die erforderlichen Bauvorlagen und begleiten den Bauantrag für die Gebäudeerweiterung.

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Bauantrag für eine Nutzungsänderung

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Auch ohne umfangreiche bauliche Veränderungen kann ein Bauantrag erforderlich werden, wenn sich die genehmigte Nutzung einer Immobilie ändert.

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Eine solche Nutzungsänderung kann beispielsweise bei der Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum oder bei Änderungen von Büro-, Gastronomie-, Beherbergungs- oder sonstigen Gewerbenutzungen vorliegen.

Im Rahmen eines Bauantrags für eine Nutzungsänderung werden die geplante Nutzung und die damit verbundenen baurechtlichen Anforderungen geprüft.

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Je nach Nutzung können dabei insbesondere Themen wie Brandschutz, Rettungswege, Stellplätze oder weitere Anforderungen relevant werden.

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Nachträglicher Bauantrag bei bereits ausgeführten Umbauten

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Bei Bestandsimmobilien kommt es immer wieder vor, dass bauliche Veränderungen bereits durchgeführt wurden, für die keine entsprechende Genehmigung oder keine vollständigen Bauunterlagen vorliegen.

In solchen Fällen kann gegebenenfalls ein nachträglicher Bauantrag beziehungsweise eine Nachtragsgenehmigung erforderlich sein.

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Zunächst muss der vorhandene Bestand aufgenommen und mit den verfügbaren Bauakten und Genehmigungsunterlagen verglichen werden. Anschließend kann geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der tatsächlich vorhandene Zustand genehmigungsfähig dargestellt werden kann.

Gerade beim Kauf älterer Immobilien kann die Prüfung solcher Abweichungen von besonderer Bedeutung sein.

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Bauantrag bei fehlenden Bestandsplänen

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Insbesondere bei älteren Gebäuden sind vorhandene Grundrisse und Bauzeichnungen teilweise nicht mehr aktuell oder überhaupt nicht verfügbar.

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Für die Erstellung eines Bauantrags kann deshalb zunächst eine Bestandsaufnahme mit Gebäudeaufmaß erforderlich sein.

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Auf Grundlage des Aufmaßes werden Bestandsgrundrisse, Schnitte und gegebenenfalls Ansichten erstellt. Diese bilden anschließend die Grundlage für die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

Damit basiert der Bauantrag nicht ausschließlich auf historischen Unterlagen, sondern auf dem tatsächlich vorhandenen Gebäudebestand.

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Von der ersten Idee bis zum Bauantrag

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Ein Bauantrag beginnt nicht erst mit dem Ausfüllen der Antragsformulare. Vorher muss aus der ursprünglichen Idee eine baurechtlich und planerisch nachvollziehbare Lösung entwickelt werden.

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Wir begleiten Bauherren deshalb von der Bestandsaufnahme und Entwurfsplanung über die Genehmigungsplanung bis zur Erstellung und Einreichung des Bauantrags.

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Bei Rückfragen oder notwendigen planerischen Anpassungen während des Genehmigungsverfahrens übernehmen wir im Rahmen unserer Beauftragung auch die weitere Abstimmung und Überarbeitung der Unterlagen.

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Nach Erteilung der Baugenehmigung kann die Planung bei Bedarf mit einer Ausführungsplanung für die spätere bauliche Umsetzung fortgeführt werden.

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