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Planungsleistungen

Eine professionelle Architekturplanung bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Bauvorhaben. Ob Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung oder Nutzungsänderung – eine sorgfältige Planung verbindet die Vorstellungen des Bauherrn mit den baulichen, technischen und genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten des jeweiligen Projekts.

Als Architekturbüro entwickeln wir individuelle Planungen für private und gewerbliche Bauvorhaben. Unser Leistungsspektrum reicht von der ersten Bestandsaufnahme und Entwurfsplanung über die Genehmigungsplanung und den Bauantrag bis zur detaillierten Ausführungsplanung.

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Gerade beim Bauen im Bestand betrachten wir dabei nicht nur die gewünschte neue Gestaltung. Vorhandene Bausubstanz, baurechtliche Rahmenbedingungen, Konstruktion und technische Anforderungen werden von Beginn an in die Planung einbezogen.

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Entwurfsplanung  

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Die Entwurfsplanung übersetzt die Anforderungen und Vorstellungen des Bauherrn in ein konkretes architektonisches Konzept.

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Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden entwickelt und hinsichtlich Funktion, Gestaltung und Umsetzbarkeit aufeinander abgestimmt. Dabei betrachten wir sowohl die räumliche Qualität als auch die konstruktiven und baurechtlichen Rahmenbedingungen des Projekts.

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Bei einem Umbau oder einer Sanierung bildet der vorhandene Gebäudebestand die Grundlage der Entwurfsplanung. Bestehende Strukturen werden analysiert und Möglichkeiten entwickelt, das Gebäude funktional und gestalterisch weiterzuentwickeln.

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Eine sorgfältige Entwurfsplanung schafft damit die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung.

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Genehmigungsplanung und Bauantrag

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Viele Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Änderungen an bestehenden Gebäuden benötigen eine baurechtliche Genehmigung.

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Im Rahmen der Genehmigungsplanung entwickeln wir die Planung unter Berücksichtigung der relevanten baurechtlichen Anforderungen weiter und erstellen die notwendigen Unterlagen für den Bauantrag.

Dazu gehören je nach Vorhaben insbesondere Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie die weiteren erforderlichen Bauvorlagen und Nachweise.

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Wir begleiten den Bauantrag im vereinbarten Leistungsumfang und übernehmen die Abstimmung zu planerischen Fragestellungen während des Genehmigungsverfahrens.

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Planung einer Nutzungsänderung

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Nicht nur bauliche Veränderungen können eine Genehmigung erforderlich machen. Auch wenn sich die Nutzung eines Gebäudes oder einzelner Räume ändert, kann eine Nutzungsänderung erforderlich sein.

Dies betrifft beispielsweise die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum oder die Änderung bestehender Gewerbe-, Büro-, Gastronomie- oder Beherbergungsnutzungen.

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Bei der Planung einer Nutzungsänderung prüfen wir die vorhandene Situation, entwickeln eine geeignete Planung und berücksichtigen die relevanten bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

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Anschließend können die erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag zur Nutzungsänderung erstellt und eingereicht werden.

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Ausführungsplanung

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Nach Entwurf und Genehmigung muss die Architektur so weit konkretisiert werden, dass sie auf der Baustelle umgesetzt werden kann.

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Die Ausführungsplanung entwickelt die Planung deshalb wesentlich detaillierter weiter. Abmessungen, Konstruktionen, Materialien, Anschlüsse und relevante Details werden planerisch konkretisiert und mit den beteiligten Fachplanungen abgestimmt.

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Während die Genehmigungsplanung in erster Linie die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens behandelt, schafft die Ausführungsplanung die planerische Grundlage für die tatsächliche Umsetzung.

Gerade bei anspruchsvollen Umbauten und Sanierungen kann eine detaillierte Ausführungsplanung dazu beitragen, offene Fragen bereits vor Beginn der Bauarbeiten zu klären.

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Planung von Umbauten

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Bei einem Umbau muss neue Architektur mit einem bestehenden Gebäude funktionieren. Die vorhandene Konstruktion, bestehende Grundrisse und technische Installationen setzen Rahmenbedingungen, bieten gleichzeitig aber auch Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Gebäudes.

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Die Umbauplanung beginnt deshalb häufig mit einer Bestandsaufnahme und der Analyse der vorhandenen Bausubstanz.

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Auf dieser Grundlage entwickeln wir neue Grundrisslösungen, untersuchen mögliche bauliche Veränderungen und berücksichtigen bereits während der Planung, ob für das Vorhaben ein Bauantrag oder eine Nutzungsänderung erforderlich werden kann.

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Planung und Sanierung von Bestandsgebäuden

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Bei der Sanierungsplanung steht zunächst die Frage im Mittelpunkt, welche Bauteile erhalten werden können und welche Bereiche erneuert, modernisiert oder verändert werden müssen.

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Dafür wird der vorhandene Gebäudebestand untersucht und mit den zukünftigen Anforderungen an Nutzung, Gestaltung und Technik abgeglichen.

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Gerade bei älteren Immobilien ist eine abgestimmte Planung wichtig, damit einzelne Sanierungsmaßnahmen nicht isoliert voneinander betrachtet werden.

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Die Planung kann dabei von kleineren Eingriffen bis zur umfassenden Sanierung und Neuorganisation eines Bestandsgebäudes reichen.

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Planung von Anbauten und Erweiterungen

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Ein Anbau oder eine Erweiterung schafft neue Flächen, muss sich gleichzeitig aber mit dem vorhandenen Gebäude und dem Grundstück auseinandersetzen.

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Neben Gestaltung und Grundriss spielen dabei insbesondere die baurechtliche Situation, Abstandsflächen, Grundstücksausnutzung und die konstruktive Verbindung zwischen Neubau und Bestand eine wichtige Rolle.

Wir entwickeln die Entwurfsplanung für Anbauten und Erweiterungen, prüfen die planerischen Rahmenbedingungen und begleiten das Projekt bei Bedarf über Bauantrag und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung.

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Bestandsaufnahme und Aufmaß als Planungsgrundlage

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Bei Umbauten und Sanierungen fehlen häufig aktuelle oder verlässliche Bestandspläne. In diesem Fall bildet ein Aufmaß des bestehenden Gebäudes die Grundlage für die weitere Architekturplanung.

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Die vorhandenen Räume und relevanten Bauteile werden aufgenommen und in digitale Bestandspläne übertragen.

Diese können anschließend als Grundlage für Entwurfsplanung, Bauantrag, Nutzungsänderung, Genehmigungsplanung oder Ausführungsplanung verwendet werden.

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Damit wird sichergestellt, dass die weitere Planung auf dem tatsächlich vorhandenen Gebäudebestand basiert.

Von der Planung bis zur Umsetzung

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Architekturplanung endet nicht mit einem guten Entwurf. Damit aus einer Idee ein realisierbares Gebäude entsteht, müssen Gestaltung, Baurecht, Konstruktion und technische Anforderungen miteinander koordiniert werden.

Wir begleiten Projekte deshalb je nach Bedarf von der ersten Idee über Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Bauantrag bis zur Ausführungsplanung und baulichen Umsetzung.

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Dabei können sowohl einzelne Planungsleistungen übernommen als auch mehrere Bereiche zu einer durchgängigen Planung zusammengeführt werden.

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